Häufige Fragen (FAQ)
- Die Schüler/-innen befinden sich im Übergang vom Jugendlichen zum jungen Erwachsenen. Besonders in dieser Altersstufe haben persönliche Erfahrungen außerhalb des normalen Klassenverbandes und in fremden Kulturkreisen nachhaltige Wirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung und fördern wichtige soziale Kompetenzen.
- Jugendliche in dieser Altersstufe zeigen die nötige Reife und Reflexionsfähigkeit, verfügen aber auch über genügend Offenheit und Flexibilität, um sich auf neue Situationen einzulassen und diese für ihre persönliche Entwicklung zu nutzen.
- Die Schüler/-innen sind Teil einer Lebens-, Lern- und Arbeitsgemeinschaft, die unter besonderen Bedingungen und Herausforderungen einen Teil ihres Schuljahres bestreiten: Sie betrachten schulische Inhalte aus einer anderen Perspektive, lernen wissenschaftliches Arbeiten in Projekten und erweitern damit ihre Fachkompetenzen, die sie nach ihrer Rückkehr in den schulischen Alltag in Deutschland einbringen können.
Die Teilnehmenden der vergangener KUS-Jahrgänge haben den Wiedereinstieg in die Heimatschulen gut bewältigt. Alle Schüler/-innen konnten in die nächste Jahrgangsstufe vorrücken.
Schule
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat KUS einem Schulbesuch im Ausland gleichgestellt. Dies bedeutet, dass für die Schüler/-innen, die an KUS teilnehmen, die gleichen schulrechtlichen Regelungen zutreffen wie für Schüler/-innen, die im Ausland eine Schule besuchen.
Nach der Gymnasialschulordnung (GSO) gelten in Bayern folgende Regelungen:
Vorrücken bei Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland: Bei KUS-Schüler/-innen, für die eine Vorrückungsentscheidung nicht getroffen werden kann, weil sie zum Schulbesuch im Ausland beurlaubt waren, wird auf Antrag das Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe gestattet, wenn eine Schule im Ausland ordnungsgemäß besucht wurde und hierüber sowie über die dabei erzielten Leistungen eine Bestätigung der Schule vorgelegt wird (§ 35 (1) GSO). Voraussetzung ist, dass im der Beurlaubung vorangegangenen Schuljahr das Klassenziel erreicht wurde (§ 35 (2) GSO).
Entsprechende Regelungen gibt es auch in den anderen Bundesländern. Bisher wurden alle ausgewählten Jugendlichen unabhängig ihres Bundeslandes von ihren Heimatschulen für das KUS-Projekt beurlaubt.
Sicherheit
Die Sicherheit und Betreuung unserer Teilnehmenden stehen für uns an erster Stelle.
Der Traditionssegler „Thor Heyerdahl” führt seit 1983 Reisen mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch und überquerte schon über 30 Mal den Atlantik. Das Schiff wurde von 2007 bis 2009 grundsaniert. Zu Beginn der Reise werden auf der „Thor Heyerdahl” Sicherheitsübungen durchgeführt, die zur Einweisung in die Sicherheitsregeln und Sicherheitsausrüstung an Bord dienen. Eine qualifizierte Stammbesatzung steht den Jugendlichen jederzeit helfend und beratend zur Seite.
Die Jugendlichen werden an Bord auch auf die Landexkursionen, insbesondere auf die fremden Kulturen, eingestimmt und vorbereitet. Dabei werden u.a. Verhaltensweisen, Ausgangsregeln und Kleiderordnungen besprochen. Dies gilt v.a. für Länder außerhalb der EU. Die Jugendlichen werden an Land von den Lehrkräften begleitet.
Gesundheit
Pflichtimpfungen bei KUS sind:
- Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten
- Masern (nach Masernschutzgesetz von 2020)
Sinnvolle Impfungen auch abhängig je nach Reiseroute:
- Hepatitis A und B (gibt es als Kombiimpfung)
- Typhus
- Gelbfieberimpfung
- Corona (aufgrund der eingeschränkten medizinischen Versorgung an Bord)
Sonstiges
Während der Landexkursionen sind die Teilnehmenden in Hotels, Pensionen, Internaten oder in Zelten untergebracht.
Weitere Fragen?
Falls noch Fragen offen sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne stehen wir für Auskünfte zur Verfügung.